Im Rahmen einer Behandlung kann es von Seiten Ihrer Versicherung und Krankenkasse zu Fragen oder klärungsbedürftigen Einwänden kommen. Diese können zum Einen direkt zu Beginn auftreten, wenn es um die Planung und somit den Heil- und Kostenplan bzw. den Kostenvoranschlag geht. Oder sie werden geäußert, wenn die Rechnungsstellung erfolgt.
Als besonderen Service für Sie, lassen wir Sie damit nicht alleine. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen für Sie den Schriftwechsel – und das ab Ihrem 1. Besuch!