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Welche zahnärztlichen Leistungen übernehmen eigentlich die Kassen?

Welche zahnärztlichen Leistungen übernehmen eigentlich die Kassen?

„Als Zahnärztin werde ich oft gefragt, welche Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden und bei welchen Leistungen Patientinnen und Patienten selbst in die Tasche greifen müssen. Die Antwort darauf ist nicht immer ganz einfach, denn sie hängt von der Art der Behandlung und den individuellen Bedürfnissen des Patienten ab. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr“, erklärt didenta-Zahnärztin Dr. Rosi Lewandowski. „Das Ziel dieser regelmäßigen Checks ist es, Zahnerkrankungen zu erkennen und zu behandeln. Bei diesen Kontrollterminen prüfen wir den Zustand der Zähne, des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut. Tipp: Wer regelmäßig zur Vorsorge geht und dies im Bonusheft dokumentiert, kann sich höhere Zuschüsse bei Zahnersatzbehandlungen sichern“.

Nicht jede Zahnfüllung wird von der Kasse übernommen

Bei Zahnfüllungen hängt die Kostenübernahme davon ab, welches Material verwendet wird. Im Frontzahnbereich übernimmt die Krankenkasse die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen. Im Seitenzahnbereich werden lediglich Amalgamfüllungen vollständig übernommen. „Wenn Sie eine zahnfarbene Füllung im Seitenzahnbereich wünschen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen“, erklärt die Zahnärztin. Viele Patientinnen und Patienten bevorzugen diese ästhetische Lösung, da sie optisch unauffälliger ist. Die Kosten dafür können je nach Größe der Füllung variieren. Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört ebenfalls nicht zu den Regelleistungen der Krankenkassen. „Die PZR ist eine präventive Maßnahme, die das Risiko von Karies und Parodontitis erheblich senken kann“, betont Dr. Lewandowski. „Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten in der Regel nicht.“ Einige Kassen bieten jedoch Zuschüsse im Rahmen von Bonusprogrammen an. Patientinnen und Patienten, die regelmäßig eine PZR in Anspruch nehmen, investieren in die Gesundheit ihrer Zähne – eine Maßnahme, die sich langfristig auszahlen kann.

„Die Parodontitis ist eine schwerwiegende Erkrankung des Zahnhalteapparates und kann unbehandelt zum Verlust der Zähne führen“, erläutert Dr. Lewandowski. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Parodontitisbehandlung, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt und die Behandlung von einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin als notwendig eingestuft wird. Voraussetzung ist jedoch eine ausführliche Diagnose, die ein gewisses Maß an Vorarbeit erfordert, wie zum Beispiel Röntgenaufnahmen und die Dokumentation des Schweregrades der Erkrankung.

Komplexe Regelung bei der Kostenübernahme in Sachen Zahnersatz

Und was wird beim Zahnersatz bezuschusst? „Beim Zahnersatz ist die Regelung recht komplex“, erklärt Dr. Lewandowski. Die Krankenkassen zahlen einen Festzuschuss, der sich nach dem Befund richtet. Das bedeutet, dass die Kasse nur einen Teil der Kosten übernimmt, der auf einer sogenannten Regelversorgung basiert – wie zum Beispiel einer einfachen Metallkrone oder einer Vollprothese. Entscheiden sich Patienten für hochwertigere Materialien, wie Keramikkronen oder Implantate, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. „Wer jedoch ein gut geführtes Bonusheft höher vorweisen kann, erhält einen Zuschuss und kann somit die Eigenkosten reduzieren“, empfiehlt die Zahnärztin.

Auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen ist die Kostenübernahme nicht sicher: „Die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen hängt vom Schweregrad der Fehlstellung ab“, erläutert Dr. Lewandowski. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Kosten in der Regel bei schweren Fehlstellungen übernommen. „Leichte Fehlstellungen oder rein ästhetische Korrekturen müssen die Eltern selbst bezahlen.“ Für Erwachsene werden kieferorthopädische Behandlungen nur in Ausnahmefällen übernommen, beispielsweise bei stark beeinträchtigter Kaufunktion.

Es gibt darüber hinaus auch einige Leistungen, die grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden wie zahnästhetische Behandlungen wie Bleaching, Veneers oder kosmetische Zahnkorrekturen. Diese Behandlungen unterliegen ästhetischen Eingriffen und sind somit reine Privatleistungen. Sie haben Fragen zur Kostenübernahme oder wünschen sich einen Behandlungsplan? Dann sprechen Sie uns bitte bei Ihrem nächsten Praxisbesuch in Düsseldorf darauf an!

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